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23. Februar 2012
Tarifrunde 2012 - TVöD: 6,5% mehr Lohn! PDF


6,5 Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr – so lautet die gemeinsame Hauptforderung der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für die anstehende Tarifrunde mit dem Bund und den kommunalen Arbeitgeberverbänden. Das gaben ver.di, GEW und GdP in Berlin bekannt.

Am 1. März 2012 beginnen in Potsdam die Verhandlungen über die Einkommenserhöhung im Bereich des Tarifvertrags für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen (TVöD). Davon sind rund zwei Millionen Tarifbeschäftigte betroffen; im Organisationsbereich der GEW insbesondere Erzieherinnen in kommunalen Einrichtungen und an den Volkshochschulen.

Schluss mit dem Lohndumping!

Die öD-Gewerkschaften haben sich darauf verständigt, die Forderung nach einer linearen Einkommenserhöhung in den Mittelpunkt der Tarifrunde zu stellen. Die geringen Tarifsteigerungen bei gleichzeitig hoher Inflation haben in den letzten zehn Jahren dazu geführt, dass die Realeinkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst – stärker als in fast allen anderen Branchen – gesunken sind. Die Gewerkschaften haben sich daher für die Tarifrunde 2012 das Ziel gesetzt, diesen Trend umzukehren und einen Abschluss zu erkämpfen, der ein echtes Plus bedeutet. Eine prozentuale Lohnerhöhung, die deutlich über der erwarteten Inflationsrate liegt, ist gut für alle Beschäftigtengruppen.

Von dem geforderten Mindestbetrag in Höhe von 200 Euro würden vor allem Beschäftigte der unteren Entgeltgruppen profitieren. In der aktuellen Tabelle des TVöD würde die Erhöhung um 6,5 Prozent erst ab Entgeltgruppe 9 Stufe 5 diesen Betrag übersteigen.

Im gemeinsamen Forderungsbeschluss sind darüber hinaus Sonderforderungen für bestimmte Bereiche enthalten (Theater und Bühnen, Flughäfen, Sparkassen). Außerdem sind in der Diskussion weitere Forderungen laut geworden. Dazu gehören neben der Forderung nach Angleichung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit der kommunalen Beschäftigten in Ost und West auch die nach Angleichung der Jahressonderzahlung. Da die entsprechenden Regelungen im TVöD nicht gekündigt sind, können die Gewerkschaften eine Verhandlung dazu in dieser Runde nicht erzwingen.

Für die Lehrkräfte im Bereich des Bundes strebt die GEW eine Entgeltordnung auf der Grundlage der bestehenden tariflichen Eingruppierungsmerkmale für Sport- und Sprachlehrer an. Die Forderung, auch im TVöD Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen entsprechend § 40 TV-L zu treffen, bleibt aufrecht erhalten.

"Mehr Geld find‘ ich gut!"

...das werden jetzt viele denken. Doch die Forderungen der Gewerkschaften werden sich nur durchsetzen lassen, wenn alle auch fragen "Was bin ich bereit dafür zu tun?". Ein gutes Ergebnis wird sich nicht am Verhandlungstisch erzielen lassen. Dafür müssen die Beschäftigten zeigen, dass sie es ernst meinen. Im März wird es aller Voraussicht nach zu Warnstreiks kommen. Davon muss ein starkes Signal an die Arbeitgeber ausgehen, dass sie es sich nicht leisten können, den Gewerkschaften die kalte Schulter zu zeigen.


 
 
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